Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
WLAN: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Abgrenzung von WLAN-Infrastrukturleistungen zwischen dem Generalunternehmer (GU) und dem Nutzer bzw. Mieter ist im Rahmen von Neubau- oder Mieterausbauprojekten essenziell, um Zuständigkeiten, Schnittstellen, Investitionen und Betreiberverantwortung rechtssicher und technisch sinnvoll zu regeln.
Eine unklare Zuordnung führt häufig zu Doppelplanungen oder Lücken in der Versorgung, nicht abgestimmten Verkabelungs- und Befestigungssystemen, Unklarheiten bei IT-Security und Betreiberverantwortung, verzögerter Inbetriebnahme, und im schlimmsten Fall zu hohen Nachrüstkosten.
Die klare Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau beim WLAN verhindert Kostenrisiken, Planungsfehler und Reibungsverluste im Betrieb. Frühzeitige Abstimmung – idealerweise bereits in der Vorplanung – zwischen IT, Bauherr, GU, Nutzer und FM ist essenziell, um eine leistungsfähige, zukunftsfähige und wartbare WLAN-Infrastruktur zu schaffen.