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WLAN im Facility Management: Schwerpunkt Mitbestimmung

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WLAN im Facility Management: Schwerpunkt Mitbestimmung

WLAN im Facility Management: Schwerpunkt Mitbestimmung

Die Bereitstellung von WLAN (Wireless Local Area Network) ist ein essenzieller Bestandteil moderner Facility-Management-Strukturen. Ob in Bürogebäuden, Produktionsstätten, Krankenhäusern oder öffentlichen Einrichtungen – WLAN spielt eine Schlüsselrolle bei der digitalen Infrastruktur, der Arbeitsorganisation und der Nutzerfreundlichkeit. Gleichzeitig wirft die Implementierung von WLAN-Systemen Fragen zur Arbeitsgestaltung, Überwachung und Datensicherheit auf, die unter die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fallen. Die Mitbestimmung des Betriebsrats stellt sicher, dass Datenschutz, Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Durch klare Betriebsvereinbarungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und IT-Abteilung können WLAN-Systeme effizient, sicher und rechtskonform gestaltet werden.

Mitbestimmung in der WLAN-Strategie: Gemeinsam digitale Zukunft gestalten

Ziele der WLAN-Bereitstellung

  • Arbeitsunterstützung: Zugang zu Unternehmensressourcen und -systemen, unabhängig vom Standort.

  • Effizienzsteigerung: Unterstützung von mobilen Arbeitsplätzen, IoT-Geräten und digitalen Arbeitsprozessen.

  • Mitarbeitermotivation: Ermöglichung von Bring-Your-Own-Device-Strategien (BYOD) für flexible Arbeitsmethoden.

  • Sicherheit: Trennung zwischen internen Netzwerken und Gastzugängen zur Minimierung von Risiken.

  • Nutzerfreundlichkeit: Bereitstellung von Gast-WLAN für Besuchende, Dienstleister und externe Mitarbeitende.

Typische Anwendungen im Facility Management

  • Arbeitsplatzintegration: Unterstützung mobiler Arbeitsplätze, Meetingräume und Homeoffice-Konzepte.

  • IoT-Unterstützung: Integration von Smart-Building-Technologien wie automatisierten Heizungs-, Beleuchtungs- und Sicherheitssystemen.

  • Kommunikation: Ermöglichung von Videokonferenzen, Collaboration-Tools und digitaler Kommunikation.

  • Nutzersteuerung: Nutzung für Wegeleitsysteme oder digitale Anzeigetafeln.

Herausforderungen

  • Sicherheitsrisiken: Schutz vor unberechtigtem Zugriff und Cyberangriffen.

  • Überwachungspotenzial: Erfassung und Analyse von Verbindungsdaten.

  • Leistungsanforderungen: Sicherstellung einer stabilen Verbindung auch bei hoher Nutzeranzahl.

Relevante Paragraphen im BetrVG

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen (z. B. WLAN-Tracking).

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Überwachung der Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.

  • § 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung und Einführung technischer Einrichtungen, z. B. WLAN-Systeme.

  • § 91 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen wesentlich beeinflussen, wie die Einführung eines betrieblichen WLAN-Netzes.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Schutz personenbezogener Daten, insbesondere bei der Nutzung von WLAN-Systemen, die Verbindungs- und Standortdaten speichern.

  • BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Ergänzende Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Deutschland.

Einführung eines WLAN-Systems

  • Relevanz: Die Einführung eines betrieblichen WLAN-Netzes beeinflusst die Arbeitsorganisation und das Sicherheitsmanagement.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass betriebliche Anforderungen, Datenschutz und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass Mitarbeitende bei der Einführung von WLAN-Systemen über die Nutzungsmöglichkeiten und potenzielle Überwachungsrisiken informiert werden.

Datenschutz und Überwachung

  • Relevanz: WLAN-Systeme können Verbindungs- und Standortdaten speichern, was potenziell zur Überwachung genutzt werden könnte.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, dass keine unzulässige Leistungskontrolle erfolgt.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass nur anonymisierte Daten gespeichert werden und auf eine Analyse individueller Nutzerdaten verzichtet wird.

Sicherheit und Zugriffskontrolle

  • Relevanz: Die Sicherheit des WLAN-Netzes ist essenziell, um Daten und Systeme vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann sicherstellen, dass die Sicherheitsstandards (z. B. Verschlüsselung, Passwortschutz) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert die regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsrichtlinien und Schulungen für die Mitarbeitenden.

Trennung von Netzen

  • Relevanz: Die Trennung von internen Netzwerken und Gastzugängen minimiert Risiken und sorgt für bessere Performance.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann die Trennung von Netzen unterstützen, um die Datensicherheit und die Nutzungsfreundlichkeit zu fördern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass das Gast-WLAN keinen Zugriff auf interne Systeme ermöglicht.

Nutzung mobiler Geräte

  • Relevanz: Die Nutzung privater oder mobiler Geräte (BYOD) im WLAN kann Sicherheitsrisiken und Datenschutzfragen aufwerfen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt für klare Regelungen zur Nutzung privater Geräte im betrieblichen WLAN.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert eine Betriebsvereinbarung, die die Nutzung privater Geräte und die Datensicherheit regelt.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Datenschutz: Verpflichtung zur Anonymisierung von Verbindungsdaten. Regelungen zur Datenspeicherung und -verarbeitung.

  • Nutzungsrichtlinien: Festlegung der zulässigen Nutzung von WLAN-Netzen (z. B. private Nutzung).

  • Sicherheitsstandards: Vorgaben zu Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und regelmäßigen Sicherheitsupdates.

  • Netzwerktrennung: Trennung zwischen internen Netzen und Gast-WLAN.

  • Schulungen: Verpflichtung zu regelmäßigen Schulungen der Mitarbeitenden zu Sicherheitsfragen.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

  • Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.

  • Effizienz: Optimierte Nutzung von WLAN-Systemen durch standardisierte Prozesse.

  • Mitarbeiterschutz: Minimierung von Überwachungsrisiken und Datenschutzverletzungen.

Datenschutzbedenken

  • Herausforderung: WLAN-Systeme könnten zur Überwachung von Mitarbeitenden genutzt werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert, dass keine personenbezogenen Daten gespeichert oder analysiert werden.

Sicherheitsrisiken

  • Herausforderung: Unzureichend gesicherte WLAN-Netze können ein Einfallstor für Cyberangriffe sein.

  • Lösung: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards und fordert regelmäßige Audits.

Nutzerakzeptanz

  • Herausforderung: Unzureichend gesicherte WLAN-Netze können ein Einfallstor für Cyberangriffe sein.

  • Lösung: Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards und fordert regelmäßige Audits.