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WLAN: Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „WLAN

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „WLAN

WLAN (Wireless Local Area Network) ist heute ein essenzieller Bestandteil der IT-Infrastruktur in Unternehmen und Einrichtungen. Ob für mobile Endgeräte, Gäste-Netzwerke, IoT-Anwendungen oder Betriebssysteme zur Gebäudeautomatisierung – WLAN ermöglicht kabellose Vernetzung und erhöht die Flexibilität. Gleichzeitig birgt der Betrieb von WLAN-Anlagen technische, organisatorische und gesundheitliche Aspekte, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) beleuchtet werden sollten. Typische Risiken sind Absturz bei Deckenmontage, Elektrogefährdung, Stolperfallen durch Leitungsverlegung, psychische Belastung durch ständige Vernetzung, IT-Sicherheitslücken mit potenziellen Sicherheitsfolgen.

Eine solide Planung (Standort, Montage, Netzteilabsicherung), Organisation (Fremdfirmenmanagement, ggf. Messungen bei Strahlungsbedenken, Notfallkonzepte bei IT-Ausfall) und Unterweisung (gesicherte Leitern/Tritte, PSA, Sensibilisierung für EMF) gewährleisten sicheren, effizienten und userfreundlichen WLAN-Betrieb. So vereint man technische Innovation mit dem nötigen Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz.

WLAN-Anlagen sicher betreiben und Gefährdungen minimieren

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Nach § 5 ArbSchG sind alle Tätigkeiten und Bereiche, die Beschäftigte betreffen, auf mögliche Gefährdungen zu analysieren, dazu zählen in einem modernen Arbeitsumfeld auch IT- und Kommunikationssysteme.

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention

  • Verlangt eine systematische Ermittlung aller Gefährdungen. Bei WLAN kann es z. B. um Elektroinstallationen, mögliche Strahlenbelastung (wenn auch in der Regel sehr gering) oder psychische Belastungen (stets erreichbar) gehen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Wenn WLAN-Access-Points als elektrische Arbeitsmittel installiert werden (z. B. an der Decke mit eigener Stromversorgung), ist ihre sichere Montage und Wartung zu prüfen (Elektro-Check, Befestigung).

  • Darüber hinaus spielt IT-Sicherheit zwar primär im Bereich DSGVO / Cybersecurity, aber wenn Ausfälle oder Kompromittierungen zu Sicherheitsrisiken führen (z. B. Ausfall von sicherheitskritischen Systemen), kann dies arbeitsschutzrelevant werden.

Richtlinien und Normen

  • Im Hinblick auf Strahlenschutz existiert z. B. die 26. BImSchV (Elektromagnetische Felder), die Grenzwerte für Hochfrequenz-Emissionen festlegt. Üblicherweise liegen WLAN-Sender weit unter diesen Werten.

Der Betrieb und die Nutzung von WLAN sollte in der GBU betrachtet werden, da daraus sowohl elektrische als auch ergonomische und psychische Aspekte resultieren können.

Sicherheit der Installation

  • Access Points und Router brauchen Strom und müssen montiert oder aufgestellt werden. Bei unsachgemäßer Installation (freiliegende Kabel, Stolperfallen, Absturz bei Deckenmontage) entsteht Verletzungsgefahr.

  • Wartung bzw. Austausch dieser Geräte in Höhen (Leiter, Tritte, Deckenmontage) kann Absturzrisiken beinhalten.

Elektromagnetische Felder

  • Obwohl WLAN im Frequenzbereich von typischerweise 2,4 und 5 GHz mit relativ niedriger Sendeleistung arbeitet, bestehen vereinzelt Bedenken hinsichtlich Gesundheitsauswirkungen.

  • Laut aktueller Studienlage liegt WLAN meist weit unter Grenzwerten. Eine GBU sollte aber Strahlenbelastung an sensiblen Orten (Krankenhäuser, Kindergärten) bedenken und ggf. Aufklärung betreiben.

Datenschutz / Psychische Belastung

  • Dauerhafte Erreichbarkeit kann Stress auslösen. Mitarbeitende können sich „überwacht“ fühlen, wenn die WLAN-Infrastruktur Bewegungsprofile ermöglichen oder wenn BYOD (Bring Your Own Device) nicht klar geregelt ist.

  • DSGVO-Aspekte und IT-Sicherheit tangieren Arbeitsschutz, wenn Cyberangriffe betriebliche Abläufe stören und Panik o. Ä. auslösen.

Parallelbetrieb

  • Wenn WLAN-Systeme in Bereichen mit hohem Publikums- oder Lieferverkehr installiert werden, können Arbeitsbühnen oder Leitern zur Montage zu Konflikten mit anderen Arbeiten führen (Fremdfirmenmanagement).

  • GBU klärt Abstimmung, Zeitfenster, Kennzeichnung von Baustellen.

Ergonomie

  • WLAN-fähige Arbeitsplätze ermöglichen mobil-flexibles Arbeiten. Das kann positive ergonomische Effekte haben (flexible Positionswechsel) oder negative (etwa unergonomische Körperhaltungen an Notebook / Tablet ohne stationäre Einrichtung).

Elektrische Risiken

  • Netzteile, Kabel, POE-Switches – ungeeignet montiert oder mangelhaft isoliert.

  • Wartung ohne Abtrennung vom Stromnetz, fehlende Prüfungen.

Absturz bei Montage

  • Installation an Decken, hohen Wänden: riskante Leiter- oder Gerüstarbeiten, ohne ordentliche Sicherung.

  • Absturzgefahr, fehlende PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) oder ungenügend dimensionierte Tritte.

Psychische Faktoren

  • Ständige Erreichbarkeit via WLAN kann Druck erhöhen (z. B. Mails auch in Pausen).

  • Mit der GBU kann man Richtlinien/Regelungen zur Vermeidung psychischer Belastungen schaffen (z. B. E-Mail-Pausen, Trennung Dienst-/Privatgeräte).

IT-Sicherheitsrisiken

  • Wenn Hackerangriffe auf WLAN-Netz gelingen, könnten sicherheitsrelevante Betriebsthemen betroffen sein (z. B. Manipulation von Gebäudesteuerung).

  • Daraus können Gefahren für Personen (Heizungsausfall, Störungen in Alarmanlagen) erwachsen.

Strahlungssorgen

  • Beschäftigte, die sich in Nähe von Access Points (z. B. direkt über dem Arbeitsplatz) befinden, könnten sich unwohl fühlen, obwohl die Emissionen meist niedrig sind.

  • Ein GBU-Ansatz kann Transparenz schaffen, Messungen beauftragen, Grenzwerte nachweisen.

BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung)

  • Legt Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest; WLAN-Sender liegen i. d. R. weit darunter.

DIN VDE 0100-600 (Elektroinstallation)

  • Montage von Elektrokomponenten, Prüfung ortsfester Anlagen.

DGUV Vorschrift 1

  • Übergeordnet für systematische Gefährdungsermittlung, z. B. bei Montagearbeiten, Leitern und Tritten.

IT-Sicherheitsstandards (ISO 27001)

  • Nicht rein arbeitsschutzrechtlich, aber relevant, wenn IT-Ausfälle zu Betriebsstörungen mit Sicherheitsauswirkungen führen.

Erfassen der WLAN-Infrastruktur

  • Wo sind Access Points installiert (Decken, Wände)? Wer installiert und wartet die Geräte (intern, extern)?

  • Welche Arbeitsbereiche/Betriebsabläufe sind betroffen (Büros, Produktionshallen)?

Identifikation und Bewertung von Gefährdungen

  • Mechanisch (Aufbau, Befestigung), elektrisch (Versorgung, Prüfung), psychisch (stete Erreichbarkeit), Strahlungsbedenken (z. B. in sensiblen Bereichen).

  • Koordination bei parallelen Arbeiten, Störungsbeseitigung während laufender Produktion?

Ableitung von Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Sichere Befestigung, stoß- und wetterfeste Gehäuse, POE-Anschlüsse ordnungsgemäß abgesichert, Kabelführung ohne Stolperfallen.

  • Organisatorisch: Montagezeiten außerhalb der Stoßzeiten, Permit-to-work-Verfahren in Höhen, IT-Security-Konzepte, Festlegung von digitaler Pausenregel.

  • Personell: Schulungen/Unterweisungen (z. B. Absturzsicherung, Elektrosicherheit, Notfallsituationen), Sensibilisierung bzgl. strahlungsarmen Arbeitsplatz (wenn gewünscht).

Dokumentation

  • Nach § 6 ArbSchG GBU-Ergebnisse festhalten, Verantwortlichkeiten (IT-Abteilung vs. FM), Prüffristen (z. B. Kabelprüfung, Elektrotest).

  • IT-Sicherheitskonzepte ggf. integrieren.

Überprüfung und Aktualisierung

  • Regelmäßig (z. B. bei neuem WLAN-Standard, Umbauten, Umrüstung der Geräte).

  • Meldungen von Mitarbeitenden (z. B. Ausfall, unzureichende Abdeckung, Sicherheitsbedenken) berücksichtigen.

Information und Aufklärung

  • Beschäftigte über Grenzwerte und Ergebnisse (ggf. EMF-Messungen) informieren, Transparenz bei Strahlung.

  • Richtlinien zur E-Mail- oder Messenger-Nutzung, um psychische Belastung (Always-On-Kultur) zu vermeiden.

Barrierefreiheit und Ergonomie

  • WLAN kann flexible, ortsunabhängige Arbeitsweise fördern. Achten, dass Menschen nicht in ungeeigneten Positionen (z. B. Sitzen auf Boden) arbeiten, weil kein passender Arbeitsplatz vorhanden ist.

Fremdfirmenmanagement

  • Bei Installation oder Wartung durch Externe: definierte Sicherheitsklauseln, PSA-Pflicht, Unterweisungen in betriebsinterne Gefahren (z. B. Logistikverkehr, Laborbereiche).

Rezertifizierung / Audits

  • Wenn ein Betrieb ISO 45001 oder ein anderes Managementsystem nutzt, kann WLAN-GBU in interne Audits integriert werden.

  • Häufiges Thema: IT-Sicherheits-Audit im Rahmen von ISO 27001 (bei integraler IT-Infrastruktur).

Regelmäßige Messungen / Abstimmung

  • Falls Sorge um EMF, optionale EMF-Messungen durch Sachverständige, um Einhaltung 26. BImSchV zu zeigen.

  • Prüfen, ob Access Points an geeigneten Positionen (nicht direkt über Kopf oder in niedriger Reichweite) installiert sind.